ATRIUM /// LED-LICHTTECHNIK GmbH
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ATRIUM /// LED-BELEUCHTUNG

BAFA FÖRDERUNG


BAFA-Förderung

Bei einer Umrüstung auf hocheffiziente LED-Leuchtmittel können Sie jetzt von einer Förderung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle profitieren. Wir haben Ihnen die wichtigsten Eckpunkte zusammengestellt, für weitere Fragen stehen wir Ihnen natürlich gerne zur Verfügung. Das vollständige Dokument des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle finden Sie zum unten zum herunterladen.

 

Welche LED-Technologie wird gefördert?

Umrüstung kompletter Beleuchtungssysteme (-anlagen) auf LED-Technik. Die gesamte Anschlussleistung der neu installierten LED Beleuchtung muss mindestens 500 Watt betragen

Die tageslichtabhängige Steuerung und Regelung, Präsenzsteuerung, die Installation von Lichtsensoren sowie Steuerungs- und Regelungstechnik.

LED-Leuchten und Lampen müssen über eine CE-Kennzeichnung verfügen und die Vorgaben der DIN EN 12464 (Licht und Beleuchtung – Beleuchtung von Arbeitsstätten) sind zu beachten. Die Vorgaben der VDI-Richtlinie 6011 (Optimierung von Tageslichtnutzung und künstlicher Beleuchtung) sind zu beachten und eine Förderfähigkeit ist nur im Rahmen der Umrüstung auf hocheffiziente LED-Beleuchtung gegeben.

 

Es wird empfohlen, dass:

LED–Leuchten und Lampen über eine Zertifizierung nach VDE od. ENEC (European Norm Electrical Certification) oder über ein Prüfsiegel der Prüfinstitute des TÜV Süd, TÜV Rheinland oder Dekra/KEMA verfügen und folgende Angaben der Leuchten und Lampen auf den Systembedarf abgestimmt sind und überprüft werden: Elektrische Gesamtanschlussleistung inkl. Vorschaltgerät, Lichtstrom in Lumen, Beleuchtungsstärke in Lux, Lichtfarbe in Kelvin, Farbwiedergabe Ra > 80, effektive und sichere Wärmeableitung.

 

Welche Unternehmen sind antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. Euro oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. Euro sowie sonstige Unternehmen mit bis zu 500 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von höchstens 100 Mio. Euro.

Förderfähig sind dabei Investitionen mit einem Netto-Investitionsvolumen von mindestens 2.000 Euro bis zu maximal 30.000 Euro je Antragsteller, einschließlich der damit in unmittelbarem Zusammenhang stehenden Nebenkosten für Planung und Installation.

Förderfähig sind bei Einzelmaßnahmen zudem Planungs- und Installationskosten (=Nebenkosten). Die Installationskosten beinhalten insbesondere die Kosten für Aufstellung, Montage und den Anschluss an vorhandene Systeme zur Herstellung einer betriebsbereiten Anlage. Die Kosten müssen in unmittelbarem Zusammenhang mit der Energieeffizienzmaßnahme stehen.

 

Art und Höhe der Förderung.

Die Förderung erfolgt als Projektförderung in Form der Anteilsfinanzierung und wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Die Förderung nach der Richtlinie schließt die Inanspruchnahme von öffentlichen Mitteln anderer Förderprogramme des Bundes und der Bundesländer für dieselbe Maßnahme aus. Davon ausgenommen ist die Inanspruchnahme von zinsbegünstigten Krediten, sofern die Summe des Subventionswerts aus Krediten und dem vom BAFA gezahlten Zuschuss die Summe der Ausgaben nicht übersteigt.

 

Die Höhe der Zuwendungen für Maßnahmen beträgt:

    30 % der zuwendungsfähigen Kosten für kleine und mittlere Unternehmen.

    20 % der zuwendungsfähigen Kosten für sonstige Unternehmen.

 

Wann und wie wird der Antrag gestellt?

Förderfähig sind nur Maßnahmen, mit denen vor Antragstellung auf Förderung noch nicht begonnen worden ist. Als Vorhabens beginn gilt der rechtsgültige Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages. Planungsleistungen dürfen vor Antragstellung erbracht werden. Für den Zeitpunkt der Antragstellung ist das Datum des Antragseingangs beim BAFA relevant. Eine Auftragserteilung nach Eingang des Antrages im BAFA ist im Hinblick auf einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn förderunschädlich. Sie können somit mit der Umsetzung der geplanten Maßnahme - auf eigenes finanzielles Risiko – nach Eingang des Antrags im BAFA beginnen oder aber erst die Entscheidung über den Antrag abwarten.

Die Antragstellung erfolgt über die auf der Webseite veröffentlichten Antragsformulare. Das Antragsformular für die Förderung von Einzelmaßnahmen umfasst allgemeine Angaben zum Unternehmen und der geplanten Maßnahme, zu den Querschnittstechnologien sowie zu den geplanten Kosten.

Der Bewilligungszeitraum, innerhalb dessen die Anlage betriebsbereit installiert werden muss, beträgt neun Monate. Eine Verlängerung des Bewilligungszeitraums ist nur im Ausnahmefall und nur dann möglich, wenn sie schriftlich vor Ablauf des Bewilligungszeitraums beantragt wird.