ATRIUM /// LED-LICHTTECHNIK GmbH
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ATRIUM /// LED LICHTTECHNIK


GEFORDERTE LUXWERTE -  EN 12464-1

1000 LUX
müssen laut Vorschrift z. B. bei der Nutzung zur Farberkennung und /–prüfung in sämtlichen Unternehmensbereichen die mit Farben im weitesten Sinne arbeiten gegeben sein. Dieser Wert wird des Weiteren vorausgesetzt für die Prüfung von Waren sowie der Montage feiner Elektrogeräte. Dieser Lichtwert muss in den Anwendungsfeldern oder /-bereichen z. B. der Schmuckwarenherstellung, in teilen der Modebranche, im Druckereigewerbe, bei Retuschen etc. als Mindestwert erreicht werden.
 
750 LUX
sind notwendig festgesetzt bei der Beleuchtung von sogenannten Anreißarbeits-/Kontrollplätzen sowie bei der Qualitätskontrolle. Im Bereich der technischen Zeichner und der Feinmontage müssen sie ebenfalls eingehalten werden. In Schreinereien sind sie Voraussetzung vor allem bei der Unterscheidung und Auswahl von unterschiedlichen Hölzern. In Glasschleifereien sind sie sowohl bei dem Schleifen wie auch dem Polieren verpflichtend.
 
500 LUX
werden benötigt für die Verwendung in Büroräumen bei EDV-gestützten Arbeitsvorgängen. Dieser Wert muss bereits in Konferenzräumen, in Montagewerkstätten wie auch in Werkstätten mit Holzbearbeitungsmaschinen gegeben sein. Bei dem Arbeiten an Hebe-/Steuerbühnen, bei der Ausleuchten von Messeständen, sowie Kassenbereiche auf Verkaufsflächen sind sie gleichwohl vorgeschrieben.
 
300 LUX
müssen bereits bei Arbeitsbereichen, die sich jedoch ausschließlich in Fensternähe befinden, gegeben sein. In der Metall-/und Kunststoffverarbeitung, beim Drehen, Fräsen und Bohren, sowie in Glasbläsereien oder der weiteren Glasverarbeitung wie z. B. dem Emaillieren sind sie ebenso zwingend vorgeschrieben. Auch bei der mittelfeinen Montage, der Ausstattung von Verkaufsräumen sowie im Versandwesen müssen sie ebenso erreicht werden.
 
200 LUX
sind in Lagerräumen, in denen auch eine Leseaufgabe erfolgen kann oder muss sind sie verpflichtend angesetzt. Des Gleichen bei groben Montagen, in der metallverarbeiteten Industrie wie z. B. beim Putzen von Gusstücken und in Gießhallen allgemein sind sie ebenfalls vorgeschrieben. Bei der Verwendung in Büros allgemein und mit Publikumsverkehr sowie in Sanitärräumen, Umkleiden und Archiven muss dieser Richtwert ebenfalls erreicht werden.
 
100 LUX
wird als Mindestwert z. B. in Lagerräumen, Verkehrswege für Fahrzeuge und Personen innerhalb eines Gebäudes angesetzt werden. Bei Eingangshallen, für Treppen, Roll- bzw. Fahrtreppen, und z. B. Kesselhäuser sind sie ebenfalls notwendig. 
 

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